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Regelmäßig veröffentliche ich hier aktuelle Beiträge zum Thema Notfall- und Ruhestandsplanung

Warum diese Entscheidung genauso wichtig ist wie das Testament selbst Ein Testament zu verfassen ist ein wichtiger Schritt der Vorsorge. Doch ebenso entscheidend ist die Frage: Wer sorgt dafür, dass mein letzter Wille korrekt umgesetzt wird? Diese Aufgabe übernimmt der Testamentsvollstrecker . Was ist ein Testamentsvollstrecker? Ein Testamentsvollstrecker ist die Person oder Institution, die nach Ihrem Tod dafür sorgt, dass Ihr Testament ordnungsgemäß umgesetzt wird. Er handelt neutral und ausschließlich nach Ihren Vorgaben. Die Bestellung erfolgt direkt im Testament oder Erbvertrag. Gerade bei mehreren Erben, größeren Vermögen oder möglichen Konflikten ist eine Testamentsvollstreckung oft sinnvoll. Welche Aufgaben übernimmt er? Je nach Gestaltung des Testaments kann der Testamentsvollstrecker unter anderem: • den Nachlass sichern und verwalten • Schulden und Kosten begleichen • das Erbe nach Ihren Vorgaben verteilen • Vermächtnisse erfüllen • Erbengemeinschaften auseinandersetzen • Vermögen für minderjährige Erben verwalten Umfang und Dauer der Tätigkeit bestimmen Sie selbst . Wer kommt als Testamentsvollstrecker infrage? Angehörige oder vertraute Personen Vorteile : persönliche Nähe, geringe Kosten Nachteile : emotionale Belastung, mögliche Konflikte Geeignet bei übersichtlichen Nachlässen und harmonischen Familien. Professionelle Testamentsvollstrecker Zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater. Vorteile : Fachwissen, Neutralität, Erfahrung Nachteil : Kosten Empfehlenswert bei Immobilien, Unternehmen, großen Vermögen oder Patchwork-Familien. Institutionen Banken oder Treuhänder sind sinnvoll, wenn Vermögen über längere Zeit verwaltet werden soll oder keine geeignete Privatperson vorhanden ist. Worauf sollten Sie bei der Auswahl achten? ✔ Vertrauenswürdigkeit ✔ Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit ✔ Zeitliche Verfügbarkeit ✔ Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung Wichtig : Sprechen Sie vorab mit der gewünschten Person. Was passiert ohne Testamentsvollstrecker? Ohne Benennung müssen die Erben gemeinsam entscheiden. Das führt häufig zu Verzögerungen, Streit und Wertverlust. Ein Testamentsvollstrecker schafft hier Klarheit und Sicherheit . Vergütung Ein Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung , die Sie im Testament festlegen können. Klare Regelungen vermeiden spätere Konflikte. Fazit Die Wahl des richtigen Testamentsvollstreckers entscheidet maßgeblich darüber, ob Ihr letzter Wille reibungslos und konfliktfrei umgesetzt wird. Sie entlasten Ihre Angehörigen und schaffen Sicherheit über den Tod hinaus. Tipp von notfall-planer.de : Testament, Vorsorgevollmacht und Notfallplanung sollten immer zusammen gedacht werden – für maximale Klarheit in jeder Lebenslage. Gerne können wir Ihnen über unser Netzwerk den Kontakt zu einem Testamentsvollstrecker herstellen.

Ein Testament ist ein wichtiger Baustein der Vorsorge. Es regelt jedoch nur, was nach dem Tod mit dem Nachlass passiert. Viele zentrale Fragen des Lebens – insbesondere bei Krankheit oder plötzlicher Entscheidungsunfähigkeit – lassen sich damit nicht klären. Wer umfassend vorsorgen möchte, sollte daher weitere Regelungen treffen. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Ein Testament gilt erst nach dem Tod. Wird man vorher entscheidungsunfähig, entscheidet ohne Vorsorgevollmacht ein vom Gericht bestellter Betreuer – auch bei Ehepartnern oder Kindern. Zu regeln ist: Wer darf Entscheidungen in Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten treffen? Lösung: Vorsorgevollmacht, ggf. ergänzt durch eine Betreuungsverfügung Patientenverfügung Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Da sie sofort verfügbar sein muss, gehört sie nicht ins Testament. Lösung: Schriftliche Patientenverfügung, klar formuliert und gut auffindbar Bankvollmachten Nach dem Todesfall werden Konten oft zunächst gesperrt. Laufende Kosten können dann nicht beglichen werden – selbst durch nahe Angehörige. Lösung: Separate Bankvollmachten (trans- oder postmortal), direkt bei der Bank Digitale Vorsorge E-Mail-Konten, Social Media, Online-Abos oder Cloud-Speicher gehören heute zum Nachlass dazu. Zugangsdaten sollten jedoch nicht im Testament stehen. Lösung: Digitaler Vorsorgeplan mit klaren Anweisungen und sicher hinterlegten Zugangsdaten Bestattungsverfügung Ein Testament wird häufig erst nach der Beisetzung eröffnet. Wünsche zur Bestattung kommen dann oft zu spät. Lösung: Eigene Bestattungsverfügung oder Vorsorgedokument Regelungen für minderjährige Kinder Zwar kann im Testament ein Vormund benannt werden, doch für den Alltag sind oft weitere Festlegungen sinnvoll. Lösung: Sorgerechtsverfügung und ergänzende Vollmachten Fazit Ein Testament allein reicht nicht aus. Wer seine Angehörigen wirklich entlasten möchte, sollte auch Vollmachten, medizinische Wünsche und organisatorische Fragen rechtzeitig regeln. Eine gute Vorsorge besteht aus mehreren Bausteinen, die gemeinsam ein stimmiges Gesamtbild ergeben. Als zertifizierter Generationenberater (IHK) kann ich Sie bei der Erstellung der Dokumente unterstützten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 08053 79540.

Viele Menschen denken erst spät über ihren Ruhestand nach. Dabei entscheidet der Zeitpunkt der Planung maßgeblich darüber, wie entspannt und selbstbestimmt man später leben kann. Die zentrale Frage lautet daher: Wann sollte man anfangen? Die klare Antwort: Je früher, desto besser — aber es ist nie zu spät. Warum frühe Planung so wichtig ist 1. Zeit als größter Vorteil Wer früh anfängt zu sparen oder zu investieren, profitiert besonders vom Zinseszinseffekt. Schon kleine regelmäßige Beträge können sich über Jahre hinweg zu bedeutendem Vermögen entwickeln. 2. Mehr Flexibilität für die eigenen Ziele Ob früher in Rente gehen, eine lange Camperreise durch Europa oder einfach finanzielle Unabhängigkeit: Mit rechtzeitiger Planung lässt sich der Ruhestand gezielt auf persönliche Wünsche ausrichten. 3. Risiken rechtzeitig erkennen Eine gute Ruhestandsplanung zeigt mögliche Lücken der gesetzlichen Rente, macht auf Absicherungsbedarf aufmerksam und hilft, finanzielle Risiken frühzeitig zu minimieren. Der richtige Zeitpunkt – nach Lebensphasen betrachtet 20–35 Jahre: Optimaler Start Kleine Beträge reichen für großen Effekt Lange Anlagezeiträume ermöglichen attraktive Renditen Grundstein für finanzielle Stabilität im Alter 35–50 Jahre: Weichen stellen oder korrigieren Einkommen ist oft höher und stabiler Bestehende Vorsorge kann überprüft und optimiert werden Familiensituation ermöglicht klare Prioritäten 50+ Jahre: Konkrete Vorbereitung Rentenhöhe und Vorsorgeansprüche prüfen Vermögen strukturieren und steuerlich optimieren Ruhestandszeitpunkt planen Was eine gute Ruhestandsplanung umfasst Überblick über gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge Finanz- und Vermögensstruktur Absicherung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit Strategien zur Steueroptimierung Klar definierte Lebensziele für die Zeit nach dem Berufsleben Fazit Der beste Zeitpunkt, um über den Ruhestand nachzudenken, ist heute. Ob man 25, 40 oder 55 Jahre alt ist – jeder Schritt bringt mehr Sicherheit, mehr Freiheit und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir …

Wenn finanzielle Probleme drohen – etwa Insolvenz, Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe – stellt sich oft die Frage: Darf das Amt oder ein Gläubiger auf die Sterbegeldversicherung zugreifen? Die Antwort: Ja – außer sie ist eindeutig zweckgebunden und angemessen. Pfändung: Was Gläubiger dürfen Lebens- oder Sterbegeldversicherungen sind nur geschützt, wenn ihre Versicherungssumme maximal 5.400 Euro beträgt. Überschüsse zählen dabei nicht mit. Das reicht für eine einfache Bestattung meist nicht aus. Sozialamt: Das gilt für Bürgergeld & Sozialhilfe Das Sozialgesetzbuch schützt Vermögen, wenn eine Verwertung eine „besondere Härte“ wäre – zum Beispiel bei Verträgen, die klar und unwiderruflich nur für die Bestattung vorgesehen sind. Der Bundesgerichtshof urteilte 2014: Eine Sterbegeldversicherung bleibt nur unangetastet, wenn zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass sie zu Lebzeiten anderweitig genutzt werden kann. Was als sichere Zweckbindung gilt Damit eine Sterbegeldversicherung als Schonvermögen anerkannt wird, muss sie eindeutig „verwendungsgebunden“ sein. Möglich ist das z. B. durch: • Abtretung an ein Bestattungsunternehmen • Konto oder Vertrag mit Sperrvermerk • Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht • Bestattungsvorsorgevertrag • Grabpflegevertrag Nur wenn solche Sicherungen existieren, schützt das Sozialamt den Vertrag zuverlässig. Wichtige Grenzen: Angemessenheit Als „angemessen“ gelten meist 5.000 bis 7.500 Euro, oft maximal 10.000 Euro. Reine Sterbekassen haben gesetzlich gedeckelte Leistungen (derzeit 8.000 Euro) und genießen besonderen Schutz. Fazit Eine Sterbegeldversicherung gehört nur dann zum Schonvermögen, wenn: 1. Die Zweckbindung eindeutig und unwiderruflich dokumentiert ist, und 2. Die Versicherungssumme angemessen ist. Wer sicher gehen will, sollte die Leistung bereits zu Lebzeiten an den Bestatter abtreten oder einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen.

Lebenslange Renten und Auszahlungspläne haben eines gemeinsam: Beide können das monatliche Budget im Ruhestand spürbar aufstocken. Welche Variante besser passt, hängt jedoch stark vom individuellen Fall ab – von der finanziellen Ausgangssituation und den persönlichen Vorlieben in Bezug auf Flexibilität und Sicherheit . Wenn gesetzliche und betriebliche Renten bereits eine solide monatliche Zahlung gewährleisten, kann die Verrentung einer privaten Versicherung oft entbehrlich sein. In vielen Fällen bietet sich jedoch eine Kombination der beiden Modelle an: Ein Teil des Kapitals wird verrentet – das schafft zusätzliche Sicherheit für ein langes Leben. Der andere Teil bleibt flexibel und kann über renditeorientierte Anlagen die Rente aufwerten und Spielraum für individuelle Lebensumstände im Ruhestand bieten. So sichern Sie sich eine ausgewogene Mischung aus Stabilität und Freiheit. Mein Tipp : Lassen Sie sich einen individuellen Plan erstellen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 08053 79540 .

Die meisten Ehepaare wählen ein Berliner Testament, um sich gegenseitig abzusichern. Genau dieser Standard ist oft nicht die beste Lösung, weil dies häufig zu ungewollten Problemen führt. 59 % aller Testamente sind als Berliner Testament verfasst, so eine Studie. Aber: Noch nicht einmal 40 % der Bundesbürger haben überhaupt einen letzten Willen festgelegt. Der Vorteil des Berliner Testaments ist natürlich, dass der überlebende Partner Alleinerbe ist – und zum Beispiel eine Immobilie nicht verkaufen bzw. die Kinder auszahlen muss. Aber das kann genau zum Nachteil werden. Da kommen unter Umständen Pflichtteilsforderungen auf den überlebenden Ehegatte zu, Kinder gehen beim Tod des ersten Elternteil leer aus, der Freibetrag ist für den überlebenden Ehegatten oft nicht hoch genug, so dass Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Ergo, auch ein Testament sollte durchdacht sein. Als Generationenberater (IHK) zeige ich Ihnen die Möglichkeiten auf. Vereinbaren Sie einen Termin unter n.eckstein@norbert-eckstein.de .

Sie brauchen innovative Lösungen für: • Rendite trotz Niedrigzinsumfeld • Rendite auch in der Rentenphase • Schließung der dynamischen Rentenlücke • Eintreten einer Berufsunfähigkeit • Eintreten des Pflegefalls • Finanzielle Folgen im Todesfall • Vermögensübertagung • Vollmachten und die Gestaltung • Steuergünstige Gestaltungen Bei der Lösung helfe ich Ihnen als zertifizierter Fachmann für Ruhestandsplanung und Ruhestandssicherung (IHK) und zertifizierter Generationenberater (IHK) gerne weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540 oder unter n.eckstein@norbert-eckstein.de .

Der Erfolg eines Unternehmens hängt mitunter von einem Schlüsselmitarbeiter oder dem Chef ab. Und wenn der nun plötzlich krank wird und ausfällt? Ist das finanzielle Fiasko meist perfekt. Jährlich verlieren laut IFM-Institut für Mittelstandsforschung rund 24.000 kleine oder mittelständische Betriebe ihren Geschäftsführer, weil er schwer krank wird, eine Unfall hat oder stirbt. Und die meisten Unternehmen haben für solche Fälle nicht oder nicht ausreichend vorgesorgt. Mit mir können sich Unternehmen für solche Fälle aber wappnen. Als Fachberater für Firmenvorsorge (Hochschule Karlsruhe) und Generationenberater (IHK) kenne ich die richtigen Wege. Vereinbaren Sie einen Termin unter n.eckstein@norbert-eckstein.de oder 08053 79540.

WER ERBT IHRE KINDER? Oft habe ich den Auftrag, Vermögen möglichst steuerschonend an Hinterbliebene zu übertragen. Das reicht aber in der Regel nicht aus. Es geht auch darum, was Kinder auf welchem Wege erben. Wenn die Kinder noch minderjährig sind, sollte auch besprochen werden, wer denn die Kinder „erbt“. Viele Eltern wissen gar nicht, was passiert, wenn beider Elternteile versterben. Der Irrtum ist weitverbreitet: Da springen automatisch Großaltern, Tanten, Onkel oder der Taufpate ein. Und genau das ist falsch. Tatsächlich entscheidet in solchen Fällen das Familiengericht, wer sich um die Minderjährigen kümmern soll und bestellt einen Vormund und der kann auch vom Jugendamt sein. Per Sorgerechtverfügung bzw. Sorgerechtsvollmacht oder einer Kombination daraus bestimmen Eltern den Vormund selbst. Wie das geht? Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch mit mir unter 08053 79540 oder unter n.eckstein@norbert-eckstein.de .

In ca. 70% aller Erbfälle kommt es zum Streit. Haben Sie einen Überblick über Ihre Vermögens- und Vorsorgesituation, schon gar aus dem Blickwinkel eines Erbfalls? In echt gibt es nämlich kein Probesterben. Es gibt kein zweites Mal, sie müssen gleich beim ersten Mal alles richtig machen. Und deshalb lasse ich Sie einmal „Probe-Sterben“. Dazu brauchen wir einen Status quo des Vermögens und Ihre Wünsche. Daraus simulieren wir die verschiedenen möglichen Szenarien und sehen uns diese gemeinsam an. Ist es dass, was Sie wollen? Oder müssen wir etwas regulieren? Als Notfall- und Nachfolgeplaner habe ich das Ganze im Überblick. Ein Notar schreibt Ihr Testament so auf, dass es juristisch korrekt ist. Eine steuerliche Beratung findet damit aber nicht statt. Der Steuerberater wiederrum sieht nur die Freibeträge bei der Vermögensübertragung. Notar, Steuerberater und Jurist haben in der Regel nur eine punktuelle Sicht auf die Vermögensnachfolge. Als zertifizierter Generationenberater (IHK) finden wir gemeinsam die genau für Sie passende Lösung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir unter 08053 79540.
