Ruhestandsplanung

Norbert Eckstein

Ruhestandsplanung

Bei Versicherungsvertretern endet die Planung meist mit dem Beginn des Ruhestands.


Da endet aber die Beratung eines Ruhestandsplaner nicht, sondern er begleitet die Kunden auch weiterhin. Im Netzwerk mit externen Experten wie Steuerberater, Rechtsanwalt und Notar kümmert er sich um Finanzen, Vollmachten und Verfügungen und plant zusammen mit dem Kunden die Erbschaft für Partner, Kinder und Enkel.



Als zertifizierter Generationenberater (IHK), zertifizierter Fachmann für Ruhestandsplanung und -sicherung (IHK) erarbeite ich mit Ihnen ein klares Konzept. Vereinbaren Sie einfach einen ersten unverbindlichen Kennenlerntermin unter 08053 79540 oder n.eckstein@norbert-eckstein.de.

von Norbert Eckstein 12. März 2026
Viele Menschen denken erst spät über ihren Ruhestand nach. Dabei entscheidet der Zeitpunkt der Planung maßgeblich darüber, wie entspannt und selbstbestimmt man später leben kann. Die zentrale Frage lautet daher: Wann sollte man anfangen? Die klare Antwort: Je früher, desto besser — aber es ist nie zu spät. Warum frühe Planung so wichtig ist 1. Zeit als größter Vorteil Wer früh anfängt zu sparen oder zu investieren, profitiert besonders vom Zinseszinseffekt. Schon kleine regelmäßige Beträge können sich über Jahre hinweg zu bedeutendem Vermögen entwickeln. 2. Mehr Flexibilität für die eigenen Ziele Ob früher in Rente gehen, eine lange Camperreise durch Europa oder einfach finanzielle Unabhängigkeit: Mit rechtzeitiger Planung lässt sich der Ruhestand gezielt auf persönliche Wünsche ausrichten. 3. Risiken rechtzeitig erkennen Eine gute Ruhestandsplanung zeigt mögliche Lücken der gesetzlichen Rente, macht auf Absicherungsbedarf aufmerksam und hilft, finanzielle Risiken frühzeitig zu minimieren. Der richtige Zeitpunkt – nach Lebensphasen betrachtet 20–35 Jahre: Optimaler Start Kleine Beträge reichen für großen Effekt Lange Anlagezeiträume ermöglichen attraktive Renditen Grundstein für finanzielle Stabilität im Alter 35–50 Jahre: Weichen stellen oder korrigieren Einkommen ist oft höher und stabiler Bestehende Vorsorge kann überprüft und optimiert werden Familiensituation ermöglicht klare Prioritäten 50+ Jahre: Konkrete Vorbereitung Rentenhöhe und Vorsorgeansprüche prüfen Vermögen strukturieren und steuerlich optimieren Ruhestandszeitpunkt planen Was eine gute Ruhestandsplanung umfasst Überblick über gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge Finanz- und Vermögensstruktur Absicherung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit Strategien zur Steueroptimierung Klar definierte Lebensziele für die Zeit nach dem Berufsleben Fazit Der beste Zeitpunkt, um über den Ruhestand nachzudenken, ist heute. Ob man 25, 40 oder 55 Jahre alt ist – jeder Schritt bringt mehr Sicherheit, mehr Freiheit und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir …
von Norbert Eckstein 5. Februar 2026
Wenn finanzielle Probleme drohen – etwa Insolvenz, Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe – stellt sich oft die Frage: Darf das Amt oder ein Gläubiger auf die Sterbegeldversicherung zugreifen? Die Antwort: Ja – außer sie ist eindeutig zweckgebunden und angemessen. Pfändung: Was Gläubiger dürfen Lebens- oder Sterbegeldversicherungen sind nur geschützt, wenn ihre Versicherungssumme maximal 5.400 Euro beträgt. Überschüsse zählen dabei nicht mit. Das reicht für eine einfache Bestattung meist nicht aus. Sozialamt: Das gilt für Bürgergeld & Sozialhilfe Das Sozialgesetzbuch schützt Vermögen, wenn eine Verwertung eine „besondere Härte“ wäre – zum Beispiel bei Verträgen, die klar und unwiderruflich nur für die Bestattung vorgesehen sind. Der Bundesgerichtshof urteilte 2014: Eine Sterbegeldversicherung bleibt nur unangetastet, wenn zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass sie zu Lebzeiten anderweitig genutzt werden kann. Was als sichere Zweckbindung gilt Damit eine Sterbegeldversicherung als Schonvermögen anerkannt wird, muss sie eindeutig „verwendungsgebunden“ sein. Möglich ist das z. B. durch: • Abtretung an ein Bestattungsunternehmen • Konto oder Vertrag mit Sperrvermerk • Sterbegeldversicherung mit unwiderruflichem Bezugsrecht • Bestattungsvorsorgevertrag • Grabpflegevertrag Nur wenn solche Sicherungen existieren, schützt das Sozialamt den Vertrag zuverlässig. Wichtige Grenzen: Angemessenheit Als „angemessen“ gelten meist 5.000 bis 7.500 Euro, oft maximal 10.000 Euro. Reine Sterbekassen haben gesetzlich gedeckelte Leistungen (derzeit 8.000 Euro) und genießen besonderen Schutz. Fazit Eine Sterbegeldversicherung gehört nur dann zum Schonvermögen, wenn: 1. Die Zweckbindung eindeutig und unwiderruflich dokumentiert ist, und 2. Die Versicherungssumme angemessen ist. Wer sicher gehen will, sollte die Leistung bereits zu Lebzeiten an den Bestatter abtreten oder einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen.
von Norbert Eckstein 13. November 2025
Lebenslange Renten und Auszahlungspläne haben eines gemeinsam: Beide können das monatliche Budget im Ruhestand spürbar aufstocken. Welche Variante besser passt, hängt jedoch stark vom individuellen Fall ab – von der finanziellen Ausgangssituation und den persönlichen Vorlieben in Bezug auf Flexibilität und Sicherheit . Wenn gesetzliche und betriebliche Renten bereits eine solide monatliche Zahlung gewährleisten, kann die Verrentung einer privaten Versicherung oft entbehrlich sein. In vielen Fällen bietet sich jedoch eine Kombination der beiden Modelle an: Ein Teil des Kapitals wird verrentet – das schafft zusätzliche Sicherheit für ein langes Leben. Der andere Teil bleibt flexibel und kann über renditeorientierte Anlagen die Rente aufwerten und Spielraum für individuelle Lebensumstände im Ruhestand bieten. So sichern Sie sich eine ausgewogene Mischung aus Stabilität und Freiheit. Mein Tipp : Lassen Sie sich einen individuellen Plan erstellen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 08053 79540 .
von Norbert Eckstein 6. November 2025
Die meisten Ehepaare wählen ein Berliner Testament, um sich gegenseitig abzusichern. Genau dieser Standard ist oft nicht die beste Lösung, weil dies häufig zu ungewollten Problemen führt. 59 % aller Testamente sind als Berliner Testament verfasst, so eine Studie. Aber: Noch nicht einmal 40 % der Bundesbürger haben überhaupt einen letzten Willen festgelegt. Der Vorteil des Berliner Testaments ist natürlich, dass der überlebende Partner Alleinerbe ist – und zum Beispiel eine Immobilie nicht verkaufen bzw. die Kinder auszahlen muss. Aber das kann genau zum Nachteil werden. Da kommen unter Umständen Pflichtteilsforderungen auf den überlebenden Ehegatte zu, Kinder gehen beim Tod des ersten Elternteil leer aus, der Freibetrag ist für den überlebenden Ehegatten oft nicht hoch genug, so dass Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Ergo, auch ein Testament sollte durchdacht sein. Als Generationenberater (IHK) zeige ich Ihnen die Möglichkeiten auf. Vereinbaren Sie einen Termin unter n.eckstein@norbert-eckstein.de .
von Norbert Eckstein 2. Oktober 2025
Sie brauchen innovative Lösungen für: • Rendite trotz Niedrigzinsumfeld • Rendite auch in der Rentenphase • Schließung der dynamischen Rentenlücke • Eintreten einer Berufsunfähigkeit • Eintreten des Pflegefalls • Finanzielle Folgen im Todesfall • Vermögensübertagung • Vollmachten und die Gestaltung • Steuergünstige Gestaltungen Bei der Lösung helfe ich Ihnen als zertifizierter Fachmann für Ruhestandsplanung und Ruhestandssicherung (IHK) und zertifizierter Generationenberater (IHK) gerne weiter. Vereinbaren Sie einen Termin unter 08053 79540 oder unter n.eckstein@norbert-eckstein.de .
von Norbert Eckstein 18. September 2025
Der Erfolg eines Unternehmens hängt mitunter von einem Schlüsselmitarbeiter oder dem Chef ab. Und wenn der nun plötzlich krank wird und ausfällt? Ist das finanzielle Fiasko meist perfekt. Jährlich verlieren laut IFM-Institut für Mittelstandsforschung rund 24.000 kleine oder mittelständische Betriebe ihren Geschäftsführer, weil er schwer krank wird, eine Unfall hat oder stirbt. Und die meisten Unternehmen haben für solche Fälle nicht oder nicht ausreichend vorgesorgt. Mit mir können sich Unternehmen für solche Fälle aber wappnen. Als Fachberater für Firmenvorsorge (Hochschule Karlsruhe) und Generationenberater (IHK) kenne ich die richtigen Wege. Vereinbaren Sie einen Termin unter n.eckstein@norbert-eckstein.de oder 08053 79540.
von Norbert Eckstein 21. August 2025
WER ERBT IHRE KINDER? Oft habe ich den Auftrag, Vermögen möglichst steuerschonend an Hinterbliebene zu übertragen. Das reicht aber in der Regel nicht aus. Es geht auch darum, was Kinder auf welchem Wege erben. Wenn die Kinder noch minderjährig sind, sollte auch besprochen werden, wer denn die Kinder „erbt“. Viele Eltern wissen gar nicht, was passiert, wenn beider Elternteile versterben. Der Irrtum ist weitverbreitet: Da springen automatisch Großaltern, Tanten, Onkel oder der Taufpate ein. Und genau das ist falsch. Tatsächlich entscheidet in solchen Fällen das Familiengericht, wer sich um die Minderjährigen kümmern soll und bestellt einen Vormund und der kann auch vom Jugendamt sein. Per Sorgerechtverfügung bzw. Sorgerechtsvollmacht oder einer Kombination daraus bestimmen Eltern den Vormund selbst. Wie das geht? Vereinbaren Sie einen kostenloses Erstgespräch mit mir unter 08053 79540 oder unter n.eckstein@norbert-eckstein.de .
von Norbert Eckstein 29. Juli 2025
In ca. 70% aller Erbfälle kommt es zum Streit. Haben Sie einen Überblick über Ihre Vermögens- und Vorsorgesituation, schon gar aus dem Blickwinkel eines Erbfalls? In echt gibt es nämlich kein Probesterben. Es gibt kein zweites Mal, sie müssen gleich beim ersten Mal alles richtig machen. Und deshalb lasse ich Sie einmal „Probe-Sterben“. Dazu brauchen wir einen Status quo des Vermögens und Ihre Wünsche. Daraus simulieren wir die verschiedenen möglichen Szenarien und sehen uns diese gemeinsam an. Ist es dass, was Sie wollen? Oder müssen wir etwas regulieren? Als Notfall- und Nachfolgeplaner habe ich das Ganze im Überblick. Ein Notar schreibt Ihr Testament so auf, dass es juristisch korrekt ist. Eine steuerliche Beratung findet damit aber nicht statt. Der Steuerberater wiederrum sieht nur die Freibeträge bei der Vermögensübertragung. Notar, Steuerberater und Jurist haben in der Regel nur eine punktuelle Sicht auf die Vermögensnachfolge. Als zertifizierter Generationenberater (IHK) finden wir gemeinsam die genau für Sie passende Lösung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir unter 08053 79540.
von Norbert Eckstein 8. Juli 2025
Gesetzliche Rente : nachgelagerte Besteuerung, Übergangsregelung bis 2058, wer 2025 in Rente geht, hat einen steuerpflichtigen Anteil von 83,5%. Basis-(Rürup-)Rente : wie gesetzliche Rente Beamtenversorgung : Pensionen abzüglich sinkenden Versorgungsfreibetrag steuerpflichtig Riester : voll steuerpflichtig Betriebliche Altersversorgung (§40b EStG – Altverträge) : pauschaler Steuersatz von 20% Betriebliche Altersversorgung (§63 EStG) : voll steuerpflichtig Mieteinnahmen : abzüglich Kosten voll steuerpflichtig Privatrente : Ertragsanteil steuerpflichtig, bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17% Lebensversicherung : Abgeltungssteuer mit Satz 25% (Ausnahme: Der Vertrag läuft bereits mindestens 12 Jahre und der Versicherte ist mindestens 62 Jahre alt, bei Verträgen mit Abschluss vor 2012 60 Jahre alt, dann gilt das Halbeinkünfteverfahren) Lebensversicherung (Abschluss vor 01.01.2005) : steuerfrei Investmentfonds : Abgeltungssteuer Kurzfassung, nicht ausführlich, evtl. Altersentlastungsbetrag und Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt. Für eine genaue Berechnung Ihrer finanziellen Ruhestandserträge nach Steuer und Krankenkasse vereinbaren Sie einen Termin mit mir unter n.eckstein@norbert-eckstein.de .
von Norbert Eckstein 10. April 2025
Lt. einer Untersuchung von Fidelity International ist fast jeder zweite Bundesbürger schlecht auf ein längeres Leben im Ruhestand vorbereitet. Zwar sind die Herausforderungen und die Finanzierungslücken im Rentensystem hinlänglich bekannt. Da die Menschen immer länger, gesünder und aktiver im Ruhestand leben werden, ist allen klar, dass die staatliche Unterstützung weltweit in Zukunft eher geringer ausfallen dürfte. Die Menschen müssen also mehr eigene Verantwortung für Ihre Rente übernehmen. Aber das ist komplex: Betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherung, Immobilieninvestition, Aktenfonds … was ist der richtige Weg? Eines ist klar: es gibt genug Produkte auf dem Markt, die helfen, beruhigt in den Ruhestand zu wechseln. Aber man sollte eben nicht auf das eine Pferd setzen, die Mischung machts. Als zertifizierter Fachmann für Ruhestandsplanung und -sicherung (IHK) bin ich hier der richtige Ansprechpartner, wenn Sie dazu Hilfe benötigen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter 08053 79540 oder n.eckstein@norbert-eckstein.de mit mir