In Deutschland gibt es immer mehr ältere Menschen, gleichzeitig sinkt die Geburtenrate. Der "Generationenvertrag", auf dem unsere gesetzliche Rentenversicherung basiert, kann so nicht mehr auf Dauer funkionieren. Bei der Generationenberatung geht es deshalb um die Vorbereitung auf die Veränderungen im Leben, die in der Regel auch auf die Kinder und Enkel - eben generationenübergreifend
- Auswirkungen haben.
Wir alle befinden uns zwischen den Generationen aus Eltern, Großeltern einerseits und Kindern und Enkelkindern andererseits. Hinzu kommt noch ein Netzwerk aus Angehörigen des Ehe- oder Lebenspartners.
Im Fall von Verdienstausfall durch Krankheit oder Unfall, Pflegebedürftigkeit in der Familie und auch im Erbfall ist dieser gesamte Personenkreis mehr oder weniger betroffen. Und er ist durch den Gesetzgeber teilweise auch finanziell verpflichtet. Bei lückenhafter oder fehlender Vorsorge und Vorbereitung sind die Angehörigen gefordert, manchmal auch überfordert, finanziell genauso wie rechtlich und emotional.
Durch Trennung und Scheidung und durch die zunehmende Lebensform der Patchworkfamilien entstehen rechtliche Rahmenbedingungen, die geregelt werden müssen. Nicht selten erlebt bei plötzlicher schwerer Krankeit oder Unfall der Lebenspartner, dass er vom Klinikpersonal keine Auskünfte erhält und keine Entscheidungen treffen darf, die im Sinne des Betroffenen wären. Auch Eltern können massive Probleme haben, für ihr volljähriges Kind in einer Notfallsituation zu entscheiden. Über Nacht kann die Frage entstehen, wer die Sorge für die minderjährigen Kinder übernimmt, wenn beide Eltern etwa durch einen Unfall dazu nicht in der Lage sind. Wenn keine Verfügungen getroffen wurden oder diese nicht schnell gefunden werden, entscheiden die Gerichte und setzen einen Bevollmächtigten ein.
Generationenberatung ist ein ganzheitlicher Beratungsansatz. Er beginnt mit dem Aufzeigen wechselseitiger Abhängigkeiten in der Familie, der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, z.B. dem Verfassen von Vollmachten und Verfügungen und deren sichere Hinterlegung, bis hin zu Themen wie Erbschaft, Schenkung und der Erbschaftsbesteuerung. Die Aufgabe des Generationenberaters ist es, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln, die im Sinne der Betroffenen sind. Dazu gehören z.B.:
- Unterstützung beim Abfassen und Hinterlegen entsprechender Vollmachten und Verfügungen (z.B. Patientenverfügung)
- Vorsorgeberatung für finanzielle, unter Umständen existenzgefährdende Risiken
- Vermögenserhalt im Alter
- Klare Regelungen für den Erbschaftsfall
- Absicherung gegen Erbschaftssteuer, Gestaltungsmöglichkeiten
Als IHK-zertifizierter Generationenberater sowie IHK-zertifizierter Fachmann für Ruhestandsplanung und Ruhestandsicherung
bin ich für diese Aufgaben umfassend ausgebildet.